gemeinrechtlich

gemeinrechtlich
ge|mein|recht|lich 〈Adj.〉 auf dem Gemeinrecht beruhend, zu ihm gehörig, es betreffend

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Gerichtsstand — (Forum), nennt man das Verhältniß einer Rechtssache od. von Personen in ihren Rechtssachen, vermöge dessen die rechtliche Untersuchung, Erörterung od. Entscheidung derselben vor ein bestimmtes Gericht gewiesen, dieses letztere selbst für diese… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Testament — Testament, 1) (Altes u. Neues T.), s.u. Bibel; 2) (lat. Testamentum, altdeutsch Gemächt), im Allgemeinen jede einseitige letztwillige Disposition; bes. 3) eine letztwillige Disposition,[403] durch welche der Erblasser für seinen Todesfall einen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Münzverbrechen — Münzverbrechen, die Übertretungen derjenigen Strafgesetze, welche sich auf das Münzwesen beziehen. Obwohl bei den meisten dieser Übertretungen zugleich ein Betrug od. eine Fälschung concurrirt, so ist doch das eigentlich Gemeingefährliche u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Diebstahl — (Rechtsw.), die widerrechtliche Besitzergreifung von einer fremden beweglichen Sache aus dem Gewahrsam eines Andern mit der Absicht, dieselbe sich anzueignen, ohne jedoch eine zu diesem Zwecke vorausgegangene Bedrohung od. begleitende… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Lehn [2] — Lehn (lat. Feudum, Beneficium), 1) (Leihe), im weitern Sinne ein Gut, an welchem der Besitzer kein eigentliches od. volles Eigenthum, sondern nur ein abgeleitetes, unter gewissen Voraussetzungen dem Rückfall unterworfenes, jedoch dingliches… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Verjährung — (Praescriptio), jede Veränderung in den rechtlichen Befugnissen od. Verhältnissen, welche hauptsächlich als die gesetzliche Folge der eine Zeit lang fortgesetzten Ausübung od. Nichtausübung eines Rechtes anzusehen ist. Das allgemeine Erforderniß… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Injurie — (v. lat. Injuria, Ehrenverletzung, Ehrenkränkung), 1) im weiteren Sinne jede wissentliche u. absichtliche Kränkung fremder auf der Persönlichkeit beruhender Rechte, insofern sie nicht in ein bestimmtes, schwereres Verbrechen übergeht: 2) im… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Rechtsmittel — (Remedium juris), 1) im Allgemeinen jedes Mittel, welches zur Wahrung eines zuständigen Rechtes dient. In diesem Sinne umfaßt es nicht blos die Mittel zur gerichtlichen Geltendmachung der Rechte, wie Klagen, Einreden etc., sondern auch Cautionen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Summarischer Proceß — (außerordentlicher Proceß), ein von dem regelmäßigen Verfahren in Civilstreitigkeiten od. Untersuchungssachen abweichender Proceß, dessen Zweck auf Beschleunigung der Sache durch Abkürzung u. Vereinfachung des Verfahrens gerichtet ist. A) Der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Tödtung — Tödtung, 1) jede Vernichtung des Lebens eines Geschöpfes. Insofern dieses Geschöpf nur ein Thier ist (welchem im Römischen Rechte die Sklaven durchaus gleich standen) u. sich dies Thier in dem Eigenthum eines Rechtssubjectes befindet, treten civi …   Pierer's Universal-Lexikon

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